Zum Schuljahr 2024/25 wurde für das Bayernkolleg Schweinfurt der Schulversuch „Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern“ genehmigt.
Dadurch entfällt unter bestimmten Umständen die Notwendigkeit eines mindestens zweijährigen beruflichen Vorlaufs.
Eine Voraussetzung ist, dass für die Bewerberin bzw. den Bewerber die Fortsetzung des Ersten Bildungswegs „nicht mehr zur Verfügung steht“, jedoch eine begründete Perspektive für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife deutlich erkennbar ist.
Als Gründe dafür, warum der Erste Bildungsweg „nicht mehr zur Verfügung steht“, gelten:
- flucht- oder migrationsbedingter Zuzug aus dem Ausland
- ärztlich bescheinigte schwerwiegende längere bzw. chronische Krankheit
Bewerberinnen und Bewerber, die keinen beruflichen Vorlauf vorweisen können, also im Rahmen dieses Schulversuchs ans Kolleg aufgenommen werden wollen, müssen vor dem 31.07.2010 geboren sein, eine hohe Leistungsbereitschaft zeigen (realistische Zielperspektive: gymnasiale allgemeine Hochschulreife) und aussagekräftige Nachweise zur Leistungsfähigkeit vorlegen. Bei migrationsbedingter Unterbrechung des Ersten Bildungswegs müssen ein Mathematik-Test sowie ein Einstufungstest in Deutsch absolviert werden.
Die Schulleiterin des Bayernkollegs entscheidet nach einem individuellen Beratungsgespräch auf Grundlage der vorhandenen Nachweise mit Blick auf die Leistungsfähigkeit und eine pädagogische Wertung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers bzw. der Bewerberin über die Aufnahme ans Kolleg.
Wer sich über die Möglichkeit, sein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg am Bayernkolleg nachzuholen, informieren möchte, kann sich gerne telefonisch individuell beraten lassen oder per E-Mail (office@bayernkolleg-sw.de) oder über unser Online-Kontaktformular Kontakt aufnehmen, um ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schulleiterin Frau Joachim oder der stellvertretenden Schulleiterin Frau Wech zu vereinbaren.






