Der Besuch des Bayernkollegs ist kostenlos. Die meisten Lernmittel, wie Bücher, werden gestellt. Allerdings werden Kosten für die Kopien, die im Unterricht verwendet werden, erhoben.
Alle Kollegiaten, die vor Vollendung des 45. Lebensjahres in die Jahrgangsstufe I des Kollegs (K I) eintreten, können maximal vier Jahre lang nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt bei Schuleintritt.
Die Höhe der monatlichen Beihilfe, die im Unterschied zum Studenten-BAföG später nicht zurückgezahlt werden muss, ist unter anderem davon abhängig, ob der Vorkurs oder die K I bis K III besucht werden.
Vorkurs
Beim Besuch des Vorkurses wird das BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Auch das eigene Einkommen wird angerechnet.
Eine elternunabhängige Förderung ist nur für diejenigen möglich, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre lang erwerbstätig waren oder nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet haben. Für eine genaue Berechnung ist das BAföG-Amt am Wohnsitz der Eltern zuständig.
K I bis K III
Die Schüler der K I bis K III erhalten BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Die Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob der Schüler bei seinen Eltern wohnt. Auswirkungen auf die Höhe der Förderung haben auch das eigene Vermögen und Einkünfte. An zusätzlichen Leistungen werden Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs- und Wohnzuschläge gewährt.
siehe auch:
Ausbildungsverlauf | Vorkurs | Eingangsphase (K I) | Oberstufe (K II, K III) | Besondere Klassen | Wohnheim
Detaillierte Auskünfte zum BAföG erteilt das
Amt für Ausbildungsförderung Schweinfurt
Brückenstraße 14
Zimmer 355
Telefon 09721/51 4100
Im Internet kann man sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.das-neue-bafoeg.de) informieren.